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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zentrum für Mittelstandberatung Limited für ZFMB Clever Paket  

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle auf unserer Internetseite präsentierten und in unseren Geschäftsräumen angebotenen Leistungen und in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge zwischen uns, der Zentrum für Mittelstandsberatung Limited, vertreten durch den Geschäftsführer Wilfried Ley, Zentrum für Mittelstandsberatung Limited, F37 Waterfront Studios, 1 Dock Road, London, E16 1AH, GBR als Nutzungsgeber und Ihnen als Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die auf unserer Internetseite

offerierten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

(2) Indem Sie auf unserem Bestellformular die Leistung auswählen und den Zahlungsvorgang über unseren Zahlungspartner durchlaufen, geben Sie verbindlich Ihre Vertragserklärung ab. Erst mit der Bestätigung der

erfolgreichen Zahlung durch Sie oder den Zahlungspartner müssen wir die vereinbarte Leistung erbringen. Die Zahlungsbestätigung, eine fehlerfreie Zahlungsabwicklung unterstellt (der vereinbarte Preis wird auf unserem Konto unverzüglich gutgeschrieben) stellt unsere Annahmeerklärung dar. 

(3) Um Leistungen über unseren online-Shop zu buchen, durchlaufen Sie den Bestellprozess über unseren Zahlungspartner und –dienstleister

(4) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich durch die in der Bestellung gewählte Vertragslaufzeit.

Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Zur Klarstellung, eine weitere Einmalzahlung fällt bei einer Vertragsverlängerung nicht an.                                                                                

§ 3 Preise

(1)  Sämtliche Preisangaben auf unserer Internetseite sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1)  Der Preis für die von Ihnen gewählte Leistung ist sofort nach Auswahl zur Zahlung fällig und erfolgt nicht Zug-um-Zug gegen Bereitstellung unserer vereinbarten Leistung. Bei einer Differenzierung von einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlung betrifft dies die Einmalzahlung. Die laufende monatliche Zahlung ist vorschüssig zum ersten eines Monates fällig.

(2) Unmittelbar nach dem erfolgreich durchlaufenden Zahlungsprozess bieten wir Ihnen unsere Leistungen vertragsgemäß an.

(3) Der Nutzungsgeber behält sich vor, die Einrichtung der Softwaresysteme, der vertraglichen Nebenleistungen und die Leadabgabe erst nach Zahlung der Einmalzahlung vorzunehmen.

(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Leistungsvertrag geltend machen.

(5) Ist der Nutzungsnehmer mit zwei Monatsraten in Verzug, so ist der Nutzungsgeber berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Setzen einer Nachfrist ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und seine Leistungen für die laufende Monatszahlungen und Einmalzahlung während der Dauer des Rückstandes auszusetzen. Mit Ausgleich des Rückstandes wird der Nutzungsgeber die Leistung wieder zur Verfügung stellen. Das Zurückbehaltungsrecht entbindet den Nutzungsnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt der Nutzungsnehmer mit seiner Leistungspflicht mehr als zwei Monate in Rückstand, ist der Nutzungsgeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Ein bestelltes monatliche Leadkontingent wird nur bei pünktlicher monatlicher Zahlung übergeben.

§ 5 Vertragsart und Leistungsumfang ZFMB Clever Paket

(1)  Die von uns angebotenen Leistungen stellen reine Leistungen dar. Ein Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet und ist zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.

(2)  Unabhängig davon, welches Paket bzw. welche Paketkombination gewählt wird, handelt es sich dabei jedes Mal um persönliche Lizenzen für die durch den Nutzungsnehmer (bei einer Kapitalgesellschaft der Geschäftsführer) oder seine Mitarbeiter (falls Mitarbeiterlizenzen erworben wurden) persönlich zu erbringende Beratungsleistungen. Diese Lizenzen dürfen nicht von Dritten genutzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die zur Verfügung gestellte Software bzw. Vorlagen etc.

(3)  Leistungsumfang

3.1 ZFMB Clever System

3.1.1 ZFMB Businessplan Clever und ZFMB Fördermittelrecherche Clever

Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Zugriff auf folgende Softwaretools:

  • ZFMB Businessplan Clever

    • Mit dieser Businessplan-Software ist eine online gestützte virtuelle Beratung möglich. Es bietet die  online gestützte Möglichkeit, gemeinsam mit dem Mandanten den Businessplan zu erarbeiten. Die Clever Version ist für Kleinstunternehmen mit einem Gesellschafter und einem Finanzierungszins die geeignete Wahl.

    • Virtuelle Beratung oder persönlich mit ihrem Mandanten, beides ist möglich - Sie entscheiden.

  • ZFMB Fördermittelrecherche Clever

    • Recherchetool für öffentliche Beteiligungen, öffentliche Bürgschaften, öffentliche Finanzierungen, öffentliche Zuschüsse in den Bereichen Investitionen, Personal, Digitalisierung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Umwelt, Energie, Aus- und Weiterbildung, Beratung.

    • Sie erhalten eine enorme Zeitersparnis im Gegensatz zum händischen Suchen und darauf folgenden Auswertung und schriftlichen Niederlegung der Ergebnisse

    • Die gefundenen Förderprogramme haben mindestens folgende Gliederung

      • Deckblatt Adressdaten Fördermittelgeber

      • Komprimierte Chefinformation der wesentlichen Inhalte der Richtlinie auf ein bis zwei Seiten

    • Der Ausdruck erfolgt als PDF in zwei Dokumenten

      • Die Chefinformationen

      • Deckblätter, Eingabedaten der Recherche, Liste der gefundenen Förderprogramme.

Der Nutzungsnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert die Tatsache, dass es ab einer gewissen Komplexität nicht mög­lich ist, Software oder entsprechende Rechenwerke, Datenbanken und deren Inhalte nicht zu 100% auf Korrektheit zu überprüfen (vollständiges Testen) und dass hierdurch bedingt nicht für die absolute Fehlerfreiheit von Programmen und Rechenwerken, Datenbanken und deren Inhalten, auch bezüglich Vollständigkeit und Aktualität gehaftet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Software nicht weiter auf Wünsche des Nutzungsnehmers individualisiert werden kann.

Die ZFMB Fördermittelrecherche wird aufgrund der dort getätigten Eingaben zusammengestellt. Die Ergebnisse der Fördermittelrecherche beruhen dabei auf dem jeweiligen Stand der zugrunde liegenden Datenbasis und Auswahllogik für öffentliche Förderungen für gewerbliche Betriebe. Eine Zusicherung oder Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Relevanz wird ausdrücklich nicht gegeben. Die in den Ergebnissen ausgewiesenen Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung, Bewertung und Bewilligung durch die Bewilligungsstelle. Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der ZFMB Fördermittelrecherche weder steuerliche, noch rechtliche Aspekte Gegenstand der Untersuchung sind.

Die Steuerberechnungen in der ZFMB Businessplan Software sind nur betriebswirtschaftliche grobe Pauschalberechnungen und ersetzen keine individuellen Steuerberechnungen durch einen Steuerberater.

3.1.2. ZFMB Clever Mandanten-Management

Das hier beschriebene Customized Custumer Relationship Management (CCRM-System) ist auf der Grundlage von Microsoft Dynamics CRM Version 4 entwickelt worden. Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Zugriff auf dieses CCRM-System in der Art, dass er dieses System und die übergebenen Dokumente im Rahmen seiner persönlichen Unternehmensberatung nutzen kann.

Die Größe des einzusetzenden Logos des Nutzungsnehmers wird dabei auf die Größe des Logos der jeweiligen Vorlage des Nutzungsgebers angepasst. Dabei wird das Logo des Nutzungsnehmers unter Beibehaltung der Seitenverhältnisse des Original-Logos entsprechend skaliert. Der Nutzungsnehmer muss das einzusetzende Original-Logo in einem der folgenden Dateiformate zur Verfügung stellen: JPG, JPEG, BMP, TIFF, GIF, PNG, PSD. Die Datei sollte eine Auflösung von mindestens 600 x 600 Pixeln aufweisen (bzw. bei nicht quadratischen Logos 600 Pixel an der längeren Seite).

Der Nutzungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzungsgebers das CCRM-System für andere als die für seine eigene persönlich zu erbringende Unternehmensberatung zu nutzen oder weiter zu geben. Zusätzliche Nutzungslizenzen (für z. B. Mitarbeiter) können separat erworben werden.

Auf den durch das CCRM-System übermittelten Dokumenten sowie auf individuell durch den Nutzungsnehmer angepass­ten Dokumenten auf Grundlage der Dokumente des Nutzungsgebers ist das Copyright der Zentrum für Mittelstandsberatung Ltd. wie folgt zumindest auf der ersten Seite eines jeden Dokumentes in der Fußzeile zu vermerken: „© Zentrum für Mittelstandsberatung Ltd.“

Der Nutzungsnehmer hatte die Möglichkeit, die im CCRM-System hinterlegten Dokumente anzahlmäßig und auch inhaltlich in Augenschein zu nehmen. Der Nutzungsgeber ist nicht verpflichtet, die zum Einrichtungszeitpunkt vorliegenden Doku­mente zu aktualisieren, weder anzahlmäßig noch inhaltlich, behält sich jedoch das Recht vor, dies nach eigenem Ermessen zu tun. Änderungen an Dokumenten, die durch den Nutzungsnehmer zwischenzeitlich selber oder durch Beauftragung des Nutzungsgebers durch den Nutzungsnehmer nach dessen Wünschen vorgenommen wurden, können bei Aktualisierungen durch den Nutzungsgeber nicht berücksichtigt werden und gehen damit bei dieser Aktualisierung verloren. Dem Nutzungs­nehmer wird daher empfohlen, diese Dokumente zuvor gesondert zu sichern/speichern.

Die Datenintegrität und die Nichteinsehbarkeit individueller, durch den Nutzungsnehmer in das CCRM-System eingegebener Daten durch andere Nutzungsnehmer, wird systembedingt gewährleistet.

Der Zugriff auf das CCRM System erfolgt derzeit über eine Internet-Verbindung zu einem CRM-Server des Nutzungsgebers. Hierzu stellt der Nutzungsgeber dem Nutzungsnehmer eine virtuelle Maschine (VM) kostenfrei zur Verfügung. Diese dient ausschließlich zur Erreichung des CCRM Systems mittels Button. Diese virtuelle Maschine hat ausschließlich diesen Zweck und hat Hilfsaufgaben für das CRM. Persönliche Anwendungen sind nicht auf dieser virtuellen Maschine zulässig, das gilt insbesondere auch für E-Mails Nutzung. Die im CRM gespeicherten Daten und Dokumente sind von VM unabhängig und sind auf dem CRM-Server gespeichert.  Um die Funktion der virtuellen Maschine dauerhaft zu gewährleisten, sollten Sie mindestens einmal in der Woche nach Updates suchen. Wechseln Sie dazu in die Windows Einstellungen und gehen Sie auf den Punkt Updates. Hier können Sie den Computer nach Updates suchen lassen und diese installieren. Führen Sie bitte einmal am Tag einen Doppelklick auf die Desktop-Verknüpfung "Computer neustarten" durch. Das ist ein üblicher Schritt, den Sie sicherlich von Ihrem Heim- oder Büro-PC kennen. Beachten Sie bitte, dass dadurch alle geöffneten Programme und Dateien geschlossen werden und eventuell nicht gespeicherte Änderungen verloren sind. Deswegen speichern Sie erst alle Änderungen und Dokumente und klicken Sie dann auf die Verknüpfung.

Die im CRM gespeicherten Daten und Dokumente sind von VM unabhängig und sind am dem CRM-Server gespeichert.

Für die Arbeit mit dem CCRM-System sowie den integrierten Dokumenten, Arbeitsabläufen und Werkzeugen, ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Bandbreite sollte 6.000 KBit/s im Downstream und 512 kbit/s im Upstream nicht unterschreiten. Empfohlen wird eine möglichst große Bandbreite für Up- und Downstream.

Der Nutzungsgeber sichert aber dem Nutzungsnehmer eine ausfallfreie Verfügbarkeit des CCRM-Systems von 97 % im Jahresmittel zu. Nicht als Ausfälle gelten Zeiten, innerhalb derer das CRM-System oder angeschlossene Komponenten bzw. Systeme oder Angebote Dritter (sofern genutzt) für notwendige Aktualisierungen, Wartungsarbeiten, Umzugszeiten oder Störungen an Systemen oder Komponenten Dritter nur eingeschränkt oder nicht nutzbar sind. Ebenfalls nicht als Ausfall gilt eine Störung in einer der notwendigen Internetverbindungen zum CRM-Server oder zur VM.

Soweit möglich, werden erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten angekündigt, so insbesondere die routinemäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Nichtverfügbarkeit aufgrund Wartungs- und Instand­setzungs­arbeiten nach diesem Abschnitt begründet keinen Minderungsanspruch.

Der Nutzungsnehmer ist nicht dazu berechtigt, die Lizenzzahlungen zu kürzen, wenn eine Nutzung im o.g. Umfang nicht möglich ist.  Wartungs- und Server-Umzugszeiten, sofern diese vorher angemeldet wurden werden nicht zu Ausfallzeiten gerechnet. Sofern Störungen nicht durch den Nutzungsgeber selber behoben werden können und dieser hierzu auf die Leistungen Dritter zurückgreifen muss, werden diesbezügliche Aus­fallzeiten nicht auf die vorgenannten Ausfallzeiten angerechnet.

Der Nutzungsnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Passwort und Nutzerkennung) zum CCRM-System und zur VM sowie die Ver­bindungsdaten und ggf. Passwörter und Nutzerkennungen der Internet-Verbindung jederzeit geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Sollte der Nutzungsgeber im Rahmen von technologischen Optimierungsmaßnahmen zukünftig den CRM-Serverstandort und/oder Zugriffsverfahren wechseln, werden notwendige Änderungen des Zugangsverfah­rens dem Nutzungsnehmer rechtzeitig mitgeteilt.

3.2 Schulungen

Daneben erhält er folgende Schulungsmöglichkeiten, die der Nutzungsnehmer in Absprache mit dem Nutzungsnehmer abrufen kann.

  • Basis Schulung zu den oben genannten Softwareprogrammen an. Die Basisschulung ist eine Einführung in die ZFMB Systeme.

  • Prozesskette ZFMB, Prozesskette BAFA, Tagesschulung

  • Schulung BAFA-Listung nebst Bereitstellung eines BAFA-fähigen Qualitätsmanagement-Systemes

  • Schulung BAFA-Abschlussbericht mit Beendigung der ersten BAFA Beratung durch den Nutzungsnehmer, Tagesschulung

  • Workshop Vertrieb, Tagesschulung

Schulungsorte sind nach Wahl des Nutzungsgebers Jülich oder München oder online, einige Schulungsinhalte werden mittels Schulungsvideo zur Verfügung gestellt.

Sollte der Nutzungsnehmer weitere Schulungen als die die genannten benötigen, können diese entgeltlich erworben werden. Eine Nichtteilnahme geht zu Lasten des Nutzungsnehmers.

3.3 ZFMB-Partnerschaft

3.3. 1Wort-/Bildmarke

Bei der Wort-Bildmarke Zentrum für Mittelstandsberatung handelt sich um ein dynamisches Logo. Der fette Punkt im Logo wird für den Nutzungsnehmer auf das Bundes­land platziert, in welchem sich der Nutzungsnehmer seinen Hauptgeschäftssitz gewählt hat. Dieses kann der Nutzungsnehmer nutzen. Der Nutzungsnehmer erhält auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages auf den Nutzungsnehmer bezogene Recht, diese Wort-/Bildmarke und die Wortmarke „Zentrum für Mittelstandsberatung“ für seine Unternehmensberatung im Bereich Gründungsberatung, Festigungsberatung, Marketingberatung und Fördermittelberatung zu nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Wortmarken „Zentrum für Mittelstandsberatung“ oder „ZFMB“ dürfen während und nach der Vertragslauf­zeit nicht als Firma oder Firmenbestandteil, Domain oder Domain-Bestandteil verwendet werden. Ausgenommen hiervon ist die Wortmarke „Zentrum für Mittelstandsberatung“, diese kann in der Vertragslaufzeit wie beschrieben genutzt werden. Der Nutzungsnehmer wird weder die Wort-Bild-Marken/Wortmarke anmelden, noch ein mit ihr verwechselbares Zeichen oder Wortmarke anmelden oder benutzen oder einen Dritten hierzu veranlassen. Die Marken sind in der beschrieben Form zu benutzen. Eine abweichende Gestaltung ist nur zulässig, wenn der Nutzungs­geber schriftlich zustimmt. Der Nutzungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzungsgebers, die Marken für andere als die geschilderten Zwecke zu benutzen. Der Nutzungsgeber behält sich das Recht vor, die Zustimmung zur Nutzung zu widerrufen, sofern Umstände eintreten, die für das Unternehmensbild des Nutzungsgebers in der Öffentlichkeit schädlich sind.

In E-Mails, die der Nutzungsnehmer als lizenzierter Kooperationspartner verschickt, ist die Signatur wie folgt zu verwenden (exemplarisch wurde hier Herr Max Mustermann verwendet, die Daten des Nutzungsnehmers werden entsprechend bei der Installation / Einrichtung eingefügt).

 

Allgemein gilt für das Design von E-Mails:

 

  • Schriftart der E-Mails in Franklin Gothic Book, 14 pt, schwarz

  • Vorhebungen Franklin Gothic Medium, Größe 14 px, schwarz

  • „Zentrum für Mittelstandsberatung“ mit Name des Vertragsnehmers Constantia Fett, 14 pt, rot

Im Übrigen erstellt der Nutzungsgeber die Signaturen im Rahmen der Einrichtung. Später dürfen diese Signaturen vom Nutzungsnehmer nicht geändert werden.

 

Im Schriftverkehr des Nutzungsnehmers als lizenzierter Kooperationspartner ist das Corporate Design wie folgt zu verwen­den (exemplarisch wurde hier Herr Max Mustermann verwendet, die Daten des Nutzungsnehmers werden entsprechend bei der Installation / Einrichtung eingefügt, ebenso die neue Wort-Bildmarke des Zentrum für Mittelstandsberatung - fette Punkt im Logo des Bundeslandes, in welchem sich der Nutzungsnehmer seinen Firmensitz hat, eingefügt).

Grundsätzlich ist es dem Nutzungsnehmer nicht gestattet, andere, als die hier genannten oder durch die jeweiligen Vor­lagen definierten, Gestaltungselemente im Rahmen einer  Beratung zu nutzen, oder diese zu ändern.

Im Übrigen gilt für alle anderen zur Verfügung gestellten Dokumente das schon vorhandene Corporate Design. Der Nutzungsnehmer konnte das vorgegebene Design ausführlich begutachten und akzeptiert dieses.

Jedwede Veränderung von Texten, Logos oder anderen zum Corporate Design gehörenden Elementen, ob auf gedruckten Unterlagen, in Vorlagen, PDF-Dateien, E-Mail Signaturen oder Verwendung auf Internetseiten etc. obliegt ausschließlich dem Nutzungsgeber. Der Nutzungsnehmer verpflichtet sich, keine Elemente zu verfremden oder in einem anderen Kontext als dem ursprünglichen zu verwenden.

3.3.2 Corporate Design

Im Übrigen gilt für alle anderen zur Verfügung gestellten Dokumente das schon vorhandene Corporate Design. Der Nutzungsnehmer

Das vom Nutzungsgeber zur Verfügung gestellte Corporate Design (Definition: https://de.wikipedia.org­/wiki/Corporate_Design) ist nicht statisch und kann vom Nutzungsgeber geändert werden.

Werbe- und Büromaterialien im Corporate Design des Nutzungsgebers sind  über den Nutzungsnehmer zu beziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Nutzungsnehmer verpflichtet sich, ausschließlich die definierten Materialien im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Nutzungsnehmer zu verwenden und diese weder umzugestalten, zu ver­frem­den, mit anderen Adressen, E-Mail-Adressen oder Internet-Adressen zu versehen oder in sonstiger Weise zu verwenden, die nicht im Zusammenhang mit der Beratungsleistung als Nutzungsnehmer im Sinne dieses Vertrages steht. Er wird auch keine sonstigen Individualisierungen der Unterlagen oder Materialien vornehmen. Der Nachbau und Druck durch Dritte wird hiermit ausdrücklich untersagt.

Im Falle der Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen für die Nutzung der Wortmarke,  der Wort-Bildmarke, der Werbe- und Marketingmaterialien, der Vorlagen, Texte und sonstigen Dokumente verpflichtet sich der Nutzungsnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Daneben bleibt die Geltendmachung eines etwaigen Schadensersatzanspruches vorbehalten.

Zur Klarstellung: Die Verpflichtungen hinsichtlich des Benutzungsrechtes der Wort-Bildmarken führen lediglich zur Weisung und Kontrolle des Nutzungsgebers bezüglich Ihrer eigenen Marke, nicht jedoch bezüglich des eigentlichen Geschäftsbetriebes des Nutzungsnehmers.

3.4 Leadabgabe

Der Nutzungsgeber stellt dem Nutzungsnehmer monatlich 5 Leads zur Verfügung.

Die Leads werden über die Seite www.zuschuesse.de über einen Fördermittelcheck generiert. Diese Leads kauft der Nutzungsgeber selbst bei der Zentrum für Mittelstandberatung GmbH als Betreiber der Internetseite von www.zuschuesse.de ein. Diese Leads suchen insbesondere Zuschüsse und Fördermittel im gewerblichen Bereich und geben einen Fördermittelcheck auf www.zuschuesse.de ein. Die Internetseite und Eingabe des Fördermittelchecks auf www.zuschuesse.de kennt der der Nutzungsnehmer. Diese Eingabedaten erhält der Nutzungsnehmer per E-Mail.

Diese Leads können dann vom Nutzungsnehmer nur für den Vertrieb von persönlichen Beratungsleistungen genutzt werden, diese dürfen von ihm nicht an Dritte weiter gegeben werden. Auf der Internetseite wird versprochen, dass sich ein Berater meldet. Deshalb ist es Aufgabe des Nutzungsnehmers, diese Leads zeitnah mindestens über E-Mail, besser noch darüber hinaus persönlich per Telefon,  anzusprechen. Die Leads können per Stichprobe von der Zentrum für Mittelstandsberatung GmbH zur Qualitätssicherung telefonisch oder schriftlich angesprochen werden.

Die Rückgabe des Leads ist möglich, wenn der Lead eine Non Profit Organisationen ist. Es werden nur Leads übergeben, die im Vorhinein von der Zentrum für Mittelstandsberatung GmbH erfolgreich per E-Mail kontaktiert wurden (qualifiziert), wodurch die E-Mail-Erreichbarkeit und somit auch die Lead Erreichbarkeit gegeben ist. Weitere Daten werden nicht überprüft und führen auch nicht zu einer Rückgabemöglichkeit der Leads. Dies gilt auch für die Durchsetzbarkeit des Angebotes des Auftraggebers und die Art des Vorhabens des Leads.

Es können von der Zentrum für Mittelstandsberatung GmbH weitere Leads für 250 Euro netto erworben werden.

§ 6 Weitere Vertragsinhalte

(1) Leistungsänderungen

Der Nutzungsgeber ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu ändern, wenn

  • diese Leistung Produkte enthält, welche nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Nutzungsgeber zu vertreten hat,

  • neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,

  • die vereinbarte Leistung nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen,

  • die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise gegen eine gleich- oder höherwertige Leistung ausgetauscht wird und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.

Wesentliche Leistungsänderungen sind dem Nutzungsnehmer vor dem Wirksamwerden schriftlich anzuzeigen.

(2) Abtretung /Schriftform

Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzungsgebers zulässig. 

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

(3) Weitergabe Nutzungsrechte

Der Nutzungsnehmer ist nicht berechtigt, seine Nutzungsrechte an Dritte weiter zu geben.

(4) Geschuldete Leistungen

Es gibt verschiedene Prospekte, Flyer, Internetportale, Webseiten, Erklärvideos etc. die unter Umständen unterschiedliche Aussagen zu den hier beschriebenen Leistungen und/oder Preisen angeben. Es wird daher ausdrücklich vereinbart, dass ausschließlich die in diesem Vertrag hier beschriebenen Leistungen geschuldet sind.

Sofern Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich, durch Informationsquellen wie Internetseiten, Internetportale, Printmedien oder mündliche Aussagen von Mitarbeitern oder anderweitig vertrieblich für den Nutzungsgeber tätigen Personen, im Widerspruch zu in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen stehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass diese nicht Bestandteil des Vertrages und somit nicht geschuldet sind.

(5) Weiterentwicklung

Der Nutzungsgeber behält sich vor, die eingesetzten und zur Verfügung gestellten Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile in nicht regelmäßigen Abständen weiter zu entwickeln. Der Nutzungsnehmer wird über anstehende Änderungen an Systemen, Komponenten, Programmen oder Programmteilen rechtzeitig informiert und kann ggf. die bis dahin genutzten Systeme, Komponenten, Programme und Programmteile eine Zeitlang parallel weiter nutzen. Grundsätzlich wird jedoch mit dem angekündigten Auslieferungs- bzw. Umstellungstermin der Support und die Pflege für die durch die Ankündigung betroffenen Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile eingestellt. Die Nutzung der betroffenen Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile ist, nach Ablauf einer jeweils bekannt zu machenden und fallspezifischen, adäquaten Übergangsfrist, nicht mehr möglich. Geringfügige technische Mängel sind hinzunehmen.

(6) Nutzung nach Kündigung / Ablauf der Vertragslaufzeit

Nach Kündigung dieses Vertrages oder Ablauf der Vertragslaufzeit darf der Nutzungsnehmer die eingeräumten Rechte wie auch die Nutzung der Wortmarken, der Wort-/Bildmarken, die Nutzung des CCRM-Systems und die darin enthaltenen Dokumente, Software, Tools oder Dateien (auch auszugsweise) nicht mehr nutzen. Auch Texte oder Inhalte der Internetseiten und Dokumente, der Flyer oder Broschüren des Nutzungsgebers dürfen nach Vertragsende durch den Nutzungsnehmer (auch auszugsweise) nicht mehr verwendet werden. Eine evtl. erteilte schriftliche Erlaubnis hierzu erlischt automatisch mit Vertragsende. Der Nutzungsbegeber wird dem Nutzungsnehmer aber vor der Geltendmachung einen Zeitraum von 4 Wochen gewähren, die Zuwiderhandlung zu beseitigen.

Der Nutzungsgeber weist AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass nach Beendigung dieses Vertrages Ihre Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben für immer verloren gehen.

(7) Sonstiges

Die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen liegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Nutzungsnehmers, ebenso eventuelle Listungen bei Fördermittelgebern.

§ 7 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 8 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Katalog veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 9 Datenschutzhinweis

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wenn Sie uns diese angeben. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO.

§ 10 Änderungsvorbehalt und salvatorische Klausel

(1) Wir behalten uns vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen, um Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften vorzunehmen oder neue Leistungen einzuführen, Leistungen anzupassen o. Ä.

(2) Sollte eine rechtliche Prüfung ergeben, dass eine o.g. Regelung unwirksam ist, wird die Gültigkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. An die unwirksame Stelle tritt automatisch die vom Interessenten, Kunden und Examenskandidat aus wirtschaftlicher Sicht am

ehesten gewollte Regelung. Nebenabreden in irgendeiner Form bestehen nicht. Änderungen müssen von beiden Parteien schriftlich erfolgen.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, in Jülich. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Ausdrückliche Erklärungen zum Vertragsabschluss

Der Nutzungsnehmer versichert, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Er bestätigt, dass alle im Vorfeld ihm gegenüber getätigten Aussagen bei der Vertragsanbahnung den Vertragsinhalten entsprechen und dass ggfs. Zusatzabsprachen und/oder Zusagen sowie Abweichungen, sofern getroffen oder besprochen, separat schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern paraphiert bzw. unterzeichnet wurden.

Der Nutzungsnehmer bestätigt, dass keine Versprechungen noch Zusagen in Bezug auf Kunden und/oder Anfragen, Leads, Konversionsraten und/oder erzielbarer Umsätze gemacht wurden (auch nicht größenordnungsmäßig). Für seinen Zeit- und Mitteleinsatz sowie die Akquise / Auswahl und Einsatz von Akquisemöglichkeiten/ Externen Einkauf und Umgang mit Leads / Interessenten / Kunden ist er selber verantwortlich und ihm ist bewusst, dass eine Selbstständigkeit ist mit einem unternehmerischen Risiko verbunden ist. 

Ich/Wir habe/n verstanden, dass der Nutzungsgeber weder für meinen/unseren Erfolg noch für Umsätze oder Kunden zuständig oder verantwortlich ist. 

Soweit etwa Zusagen und Versprechen von Dritten, auch externen und internen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers gemacht worden sein sollten, wird der Nutzungsgeber dadurch nicht gebunden. Es gelten lediglich die in diesem Nutzungsvertrag schriftlich niedergelegten Vertragsinhalte.

Der Nutzungsgeber hat im positiven Sinne keine Weisung oder Kontrolle bezüglich des Geschäftsbetriebes des Nutzungsnehmers. Der Nutzungsnehmer soll und kann jederzeit eigene Vertriebsmöglichkeiten nutzen.

Der Nutzungsgeber überprüft nicht die unternehmerischen, vertrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten des Nutzungsnehmers. Er bestätigt, dass er diesen Vertrag nicht unter Zeitdruck unterschreibt und ihm genügend Gelegenheit zum Vertragsstudium sowie zur Begutachtung der vertraglichen Leistungsinhalte gegeben wurde.

Soweit der Nutzungsnehmer glaubt, dass Leistungen seitens des Nutzungsgebers nicht oder unvollständig erbracht wurden, sind diesbezügliche Rügen nur beachtlich, wenn diese per Einschreiben-Rückschein (grundsätzlich sinnvoll) vorgebracht wurden.

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