top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SYSCOS GMBH für SYSCOS Clever Softwarepaket

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle auf unserer Internetseite präsentierten und in unseren Geschäftsräumen angebotenen Leistungen und in diesem Zusammenhang

geschlossenen Verträge zwischen uns, der SYSCOS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Georg Douvos, Artilleriestraße 4, 52428 Jülich, Deutschland als Nutzungsgeber und Ihnen als Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die auf unserer Internetseite

offerierten Leistungen in Anspruch zu nehmen.

(2) Indem Sie auf unserem Bestellformular die Leistung auswählen und den Zahlungsvorgang über unseren Zahlungspartner durchlaufen, geben Sie verbindlich Ihre Vertragserklärung ab. Erst mit der Bestätigung der

erfolgreichen Zahlung durch Sie oder den Zahlungspartner müssen wir die vereinbarte Leistung erbringen. Die Zahlungsbestätigung, eine fehlerfreie Zahlungsabwicklung unterstellt (der vereinbarte Preis wird auf unserem Konto unverzüglich gutgeschrieben) stellt unsere Annahmeerklärung dar. 

(3) Um Leistungen über unseren online-Shop zu buchen, durchlaufen Sie den Bestellprozess über unseren Zahlungspartner und –dienstleister

(4) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich durch die in der Bestellung gewählte Vertragslaufzeit.

Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Zur Klarstellung, eine weitere Einmalzahlung fällt bei einer Vertragsverlängerung nicht an.                                                                                

 

§ 3 Preise

(1)  Sämtliche Preisangaben auf unserer Internetseite sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1)  Der Preis für die von Ihnen gewählte Leistung ist sofort nach Auswahl zur Zahlung fällig und erfolgt nicht Zug-um-Zug gegen Bereitstellung unserer vereinbarten Leistung. Bei einer Differenzierung von einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlung betrifft dies die Einmalzahlung. Die laufende monatliche Zahlung ist vorschüssig zum ersten eines Monates fällig.

(2) Unmittelbar nach dem erfolgreich durchlaufenden Zahlungsprozess bieten wir Ihnen unsere Leistungen vertragsgemäß an.

(3) Der Nutzungsgeber behält sich vor, die Einrichtung der Softwaresysteme, der vertraglichen Nebenleistungen und die Leadabgabe erst nach Zahlung der Einmalzahlung vorzunehmen.

(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Leistungsvertrag geltend machen.

(5) Ist der Nutzungsnehmer mit zwei Monatsraten in Verzug, so ist der Nutzungsgeber berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Setzen einer Nachfrist ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und seine Leistungen für die laufende Monatszahlungen und Einmalzahlung während der Dauer des Rückstandes auszusetzen. Mit Ausgleich des Rückstandes wird der Nutzungsgeber die Leistung wieder zur Verfügung stellen. Das Zurückbehaltungsrecht entbindet den Nutzungsnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt der Nutzungsnehmer mit seiner Leistungspflicht mehr als zwei Monate in Rückstand, ist der Nutzungsgeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Ein bestelltes monatliche Leadkontingent wird nur bei pünktlicher monatlicher Zahlung übergeben.

§ 5 Vertragsart und Leistungsumfang SYSCOS Clever Softwarepaket

(1)  Die von uns angebotenen Leistungen stellen reine Leistungen dar. Ein Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet und ist zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.

(2)  Unabhängig davon, welches Paket bzw. welche Paketkombination gewählt wird, handelt es sich dabei jedes Mal um persönliche Lizenzen für die durch den Nutzungsnehmer (bei einer Kapitalgesellschaft der Geschäftsführer) oder seine Mitarbeiter (falls Mitarbeiterlizenzen erworben wurden) persönlich zu erbringende Beratungsleistungen. Diese Lizenzen dürfen nicht von Dritten genutzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die zur Verfügung gestellte Software bzw. Vorlagen etc.

(3)  Leistungsumfang

1. SYSCOS Clever Softwaresystem

1.1 SYSCOS Clever Software Mandanten-Management

Das hier beschriebene Customized Custumer Relationship Management (CCRM-System) ist auf der Grundlage von Microsoft Dynamics CRM Version 4 entwickelt worden. Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Zugriff auf dieses CCRM-System in der Art, dass er dieses System im Rahmen seiner persönlichen Unternehmensberatung nutzen kann.

Für Apple User: Über die Microsoft Remotedesktop App aus dem Apple Store kann man sich ganz einfach mit der VM verbinden. In der Microsoft Remotedesktop App wird von einem Support Mitarbeiter eine neue Verbindung erstellt, die man durch einfachen Doppelklick starten und sich so mit dem virtuellen Desktop verbindet.

Die Größe des einzusetzenden Logos des Nutzungsnehmers wird dabei auf die Größe des Logos der jeweiligen Vorlage des Nutzungsgebers angepasst. Dabei wird das Logo des Nutzungsnehmers unter Beibehaltung der Seitenverhältnisse des Original-Logos entsprechend skaliert. Der Nutzungsnehmer muss das einzusetzende Original-Logo in einem der folgenden Dateiformate zur Verfügung stellen: JPG, JPEG, BMP, TIFF, GIF, PNG, PSD. Die Datei sollte eine Auflösung von mindestens 600 x 600 Pixeln aufweisen (bzw. bei nicht quadratischen Logos 600 Pixel an der längeren Seite).

Der Nutzungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzungsgebers das CCRM-System für andere als die für seine eigene persönlich zu erbringende Unternehmensberatung zu nutzen oder weiter zu geben. Zusätzliche Nutzungslizenzen (für z. B. Mitarbeiter) können separat erworben werden.

Der Zugriff auf das CCRM System erfolgt derzeit über eine Internet-Verbindung zu einem CRM-Server des Nutzungsgebers. Hierzu stellt der Nutzungsgeber dem Nutzungsnehmer eine virtuelle Maschine (VM) kostenfrei zur Verfügung. Diese dient ausschließlich zur Erreichung des CCRM Systems mittels Button. Diese virtuelle Maschine hat ausschließlich diesen Zweck und hat Hilfsaufgaben für das CRM. Persönliche Anwendungen sind nicht auf dieser virtuellen Maschine zulässig, das gilt insbesondere auch für E-Mails Nutzung. Die im CRM gespeicherten Daten und Dokumente sind von VM unabhängig und sind am dem CRM-Server gespeichert.  Um die Funktion der virtuellen Maschine dauerhaft zu gewährleisten, sollten Sie mindestens einmal in der Woche nach Updates suchen. Wechseln Sie dazu in die Windows Einstellungen und gehen Sie auf den Punkt Updates. Hier können Sie den Computer nach Updates suchen lassen und diese installieren. Führen Sie bitte einmal am Tag einen Doppelklick auf die Desktop-Verknüpfung "Computer neustarten" durch. Das ist ein üblicher Schritt, den Sie sicherlich von Ihrem Heim- oder Büro-PC kennen. Beachten Sie bitte, dass dadurch alle geöffneten Programme und Dateien geschlossen werden und eventuell nicht gespeicherte Änderungen verloren sind. Deswegen speichern Sie erst alle Änderungen und Dokumente und klicken Sie dann auf die Verknüpfung.

Die Datenintegrität und die Nichteinsehbarkeit individueller, durch den Nutzungsnehmer in das CCRM-System eingegebener Daten durch andere Nutzungsnehmer, wird systembedingt gewährleistet.

Für die Arbeit mit dem CCRM-System sowie den integrierten Dokumenten, Arbeitsabläufen und Werkzeugen, ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Bandbreite sollte 6.000 KBit/s im Downstream und 512 kbit/s im Upstream nicht unterschreiten. Empfohlen wird eine möglichst große Bandbreite für Up- und Downstream.

Der Nutzungsgeber sichert aber dem Nutzungsnehmer eine ausfallfreie Verfügbarkeit des CCRM-Systems von 97 % im Jahresmittel zu. Nicht als Ausfälle gelten Zeiten, innerhalb derer das CRM-System oder angeschlossene Komponenten bzw. Systeme oder Angebote Dritter (sofern genutzt) für notwendige Aktualisierungen, Wartungsarbeiten, Umzugszeiten oder Störungen an Systemen oder Komponenten Dritter nur eingeschränkt oder nicht nutzbar sind. Ebenfalls nicht als Ausfall gilt eine Störung in einer der notwendigen Internetverbindungen zum CRM-Server oder zur VM.

Soweit möglich, werden erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten angekündigt, so insbesondere die routinemäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Nichtverfügbarkeit aufgrund Wartungs- und Instand­setzungs­arbeiten nach diesem Abschnitt begründet keinen Minderungsanspruch.

Der Nutzungsnehmer ist nicht dazu berechtigt, die Lizenzzahlungen zu kürzen, wenn eine Nutzung im o.g. Umfang nicht möglich ist.  Wartungs- und Server-Umzugszeiten, sofern diese vorher angemeldet wurden werden nicht zu Ausfallzeiten gerechnet. Sofern Störungen nicht durch den Nutzungsgeber selber behoben werden können und dieser hierzu auf die Leistungen Dritter zurückgreifen muss, werden diesbezügliche Aus­fallzeiten nicht auf die vorgenannten Ausfallzeiten angerechnet.

Der Nutzungsnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Passwort und Nutzerkennung) zum CCRM-System und zur VM sowie die Ver­bindungsdaten und ggf. Passwörter und Nutzerkennungen der Internet-Verbindung jederzeit geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Sollte der Nutzungsgeber im Rahmen von technologischen Optimierungsmaßnahmen zukünftig den CRM-Serverstandort und/oder Zugriffsverfahren wechseln, werden notwendige Änderungen des Zugangsverfah­rens dem Nutzungsnehmer rechtzeitig mitgeteilt.

1.2 SYSCOS Businessplan Clever Software und SYSCOS Fördermittelrecherche Clever Software

Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Zugriff auf folgende Softwaretools:

  • SYSCOS Businessplan Clever

    • Mit dieser Businessplan-Software ist eine online gestützte virtuelle Beratung möglich. Es bietet die  online gestützte Möglichkeit, gemeinsam mit dem Mandanten den Businessplan zu erarbeiten. Die Clever Version ist für Kleinstunternehmen mit einem Gesellschafter und einer Finanzierungszins die geeignete Wahl.

    • Virtuelle Beratung oder persönlich mit ihrem Mandanten, beides ist möglich - Sie entscheiden.

  • SYSCOS Fördermittelrecherche Clever

    • Recherchetool für öffentliche Beteiligungen, öffentliche Bürgschaften, öffentliche Finanzierungen, öffentliche Zuschüsse in den Bereichen Investitionen, Personal, Digitalisierung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Umwelt, Energie, Aus- und Weiterbildung, Beratung.

    • Sie erhalten eine enorme Zeitersparnis im Gegensatz zum händischen Suchen und darauf folgenden Auswertung und schriftlichen Niederlegung der Ergebnisse

    • Die gefundenen Förderprogramme haben mindestens folgende Gliederung

      • Deckblatt Adressdaten Fördermittelgeber

      • Komprimierte Chefinformation der wesentlichen Inhalte der Richtlinie auf ein bis zwei Seiten

    • Der Ausdruck erfolgt als PDF in zwei Dokumenten

      • Die Chefinformationen

      • Deckblätter, Eingabedaten der Recherche, Liste der gefundenen Förderprogramme.

Der Nutzungsnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert die Tatsache, dass es ab einer gewissen Komplexität nicht mög­lich ist, Software oder entsprechende Rechenwerke, Datenbanken und deren Inhalte nicht zu 100% auf Korrektheit zu überprüfen (vollständiges Testen) und dass hierdurch bedingt nicht für die absolute Fehlerfreiheit von Programmen und Rechenwerken, Datenbanken und deren Inhalten, auch bezüglich Vollständigkeit und Aktualität gehaftet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Software nicht weiter auf Wünsche des Nutzungsnehmers individualisiert werden kann.

Die SCSOS Fördermittelrecherche wird aufgrund der dort getätigten Eingaben zusammengestellt. Die Ergebnisse der Fördermittelrecherche beruhen dabei auf dem jeweiligen Stand der zugrunde liegenden Datenbasis und Auswahllogik für öffentliche Förderungen für gewerbliche Betriebe. Eine Zusicherung oder Garantie für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Relevanz wird ausdrücklich nicht gegeben. Die in den Ergebnissen ausgewiesenen Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung, Bewertung und Bewilligung durch die Bewilligungsstelle. Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der SYSCOS Fördermittelrecherche weder steuerliche, noch rechtliche Aspekte Gegenstand der Untersuchung sind.

Die Steuerberechnungen in der SYSCOS Businessplan Software sind können nur betriebswirtschaftliche grobe Pauschalberechnungen sein und ersetzen keine individuellen Steuerberechnungen durch einen Steuerberater.

1.3 Basis Schulung

Der Nutzungsgeber bietet monatlich eine Basis Schulung zu den oben genannten Softwareprogrammen an. An dieser Basisschulung kann der Nutzungsnehmer teilnehmen.  Schulungsorte sind nach Wahl des Nutzungsgebers Jülich oder München oder online. Sollte der Nutzungsnehmer weitere Schulungen als die die genannten benötigen, können diese entgeltlich erworben werden. Eine Nichtteilnahme geht zu Lasten des Nutzungsnehmers.

§ 7 Weitere Vertragsinhalte

(1) Leistungsänderungen

Der Nutzungsgeber ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu ändern, wenn

  • diese Leistung Produkte enthält, welche nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Nutzungsgeber zu vertreten hat,

  • neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,

  • die vereinbarte Leistung nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen,

  • die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise gegen eine gleich- oder höherwertige Leistung ausgetauscht wird und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.

Wesentliche Leistungsänderungen sind dem Nutzungsnehmer vor dem Wirksamwerden schriftlich anzuzeigen.

(2) Abtretung /Schriftform

Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzungsgebers zulässig. 

Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

(3) Weitergabe Nutzungsrechte

Der Nutzungsnehmer ist nicht berechtigt, seine Nutzungsrechte an Dritte weiter zu geben.

(4) Geschuldete Leistungen

Es gibt verschiedene Prospekte, Flyer, Internetportale, Webseiten, Erklärvideos etc. die unter Umständen unterschiedliche Aussagen zu den hier beschriebenen Leistungen und/oder Preisen angeben. Es wird daher ausdrücklich vereinbart, dass ausschließlich die in diesem Vertrag hier beschriebenen Leistungen geschuldet sind.

Sofern Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich, durch Informationsquellen wie Internetseiten, Internetportale, Printmedien oder mündliche Aussagen von Mitarbeitern oder anderweitig vertrieblich für den Nutzungsgeber tätigen Personen, im Widerspruch zu in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen stehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass diese nicht Bestandteil des Vertrages und somit nicht geschuldet sind.

(5) Weiterentwicklung

Der Nutzungsgeber behält sich vor, die eingesetzten und zur Verfügung gestellten Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile in nicht regelmäßigen Abständen weiter zu entwickeln. Der Nutzungsnehmer wird über anstehende Änderungen an Systemen, Komponenten, Programmen oder Programmteilen rechtzeitig informiert und kann ggf. die bis dahin genutzten Systeme, Komponenten, Programme und Programmteile eine Zeitlang parallel weiter nutzen. Grundsätzlich wird jedoch mit dem angekündigten Auslieferungs- bzw. Umstellungstermin der Support und die Pflege für die durch die Ankündigung betroffenen Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile eingestellt. Die Nutzung der betroffenen Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile ist, nach Ablauf einer jeweils bekannt zu machenden und fallspezifischen, adäquaten Übergangsfrist, nicht mehr möglich. Geringfügige technische Mängel sind hinzunehmen.

(6) Nutzung nach Kündigung / Ablauf der Vertragslaufzeit

Nach Kündigung dieses Vertrages oder Ablauf der Vertragslaufzeit darf der Nutzungsnehmer die eingeräumten Rechte wie auch die Nutzung der Wortmarken, der Wort-/Bildmarken, die Nutzung des CCRM-Systems und die darin enthaltenen Dokumente, Software, Tools oder Dateien (auch auszugsweise) nicht mehr nutzen. Auch Texte oder Inhalte der Internetseiten und Dokumente, der Flyer oder Broschüren des Nutzungsgebers dürfen nach Vertragsende durch den Nutzungsnehmer (auch auszugsweise) nicht mehr verwendet werden. Eine evtl. erteilte schriftliche Erlaubnis hierzu erlischt automatisch mit Vertragsende. Der Nutzungsbegeber wird dem Nutzungsnehmer aber vor der Geltendmachung einen Zeitraum von 4 Wochen gewähren, die Zuwiderhandlung zu beseitigen.

Der Nutzungsgeber weist AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass nach Beendigung dieses Vertrages Ihre Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben für immer verloren gehen.

(7) Sonstiges

Die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen liegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Nutzungsnehmers, ebenso eventuelle Listungen bei Fördermittelgebern.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 9 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Katalog veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 10 Datenschutzhinweis

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wenn Sie uns diese angeben. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO.

§ 11 Änderungsvorbehalt und salvatorische Klausel

(1) Wir behalten uns vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen, um Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften vorzunehmen oder neue Leistungen einzuführen, Leistungen anzupassen o. Ä.

(2) Sollte eine rechtliche Prüfung ergeben, dass eine o.g. Regelung unwirksam ist, wird die Gültigkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. An die unwirksame Stelle tritt automatisch die vom Interessenten, Kunden und Examenskandidat aus wirtschaftlicher Sicht am

ehesten gewollte Regelung. Nebenabreden in irgendeiner Form bestehen nicht. Änderungen müssen von beiden Parteien schriftlich erfolgen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, in Jülich. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Ausdrückliche Erklärungen zum Vertragsabschluss

Der Nutzungsnehmer versichert, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Er bestätigt, dass alle im Vorfeld ihm gegenüber getätigten Aussagen bei der Vertragsanbahnung den Vertragsinhalten entsprechen und dass ggfs. Zusatzabsprachen und/oder Zusagen sowie Abweichungen, sofern getroffen oder besprochen, separat schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern paraphiert bzw. unterzeichnet wurden.

Der Nutzungsnehmer bestätigt, dass keine Versprechungen noch Zusagen in Bezug auf Kunden und/oder Anfragen, Leads, Konversionsraten und/oder erzielbarer Umsätze gemacht wurden (auch nicht größenordnungsmäßig). Für seinen Zeit- und Mitteleinsatz sowie die Akquise / Auswahl und Einsatz von Akquisemöglichkeiten/ Externen Einkauf und Umgang mit Leads / Interessenten / Kunden ist er selber verantwortlich und ihm ist bewusst, dass eine Selbstständigkeit ist mit einem unternehmerischen Risiko verbunden ist. 

Ich/Wir habe/n verstanden, dass der Nutzungsgeber weder für meinen/unseren Erfolg noch für Umsätze oder Kunden zuständig oder verantwortlich ist. 

Soweit etwa Zusagen und Versprechen von Dritten, auch externen und internen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers gemacht worden sein sollten, wird der Nutzungsgeber dadurch nicht gebunden. Es gelten lediglich die in diesem Nutzungsvertrag schriftlich niedergelegten Vertragsinhalte.

Der Nutzungsgeber hat im positiven Sinne keine Weisung oder Kontrolle bezüglich des Geschäftsbetriebes des Nutzungsnehmers. Der Nutzungsnehmer soll und kann jederzeit eigene Vertriebsmöglichkeiten nutzen.

Der Nutzungsgeber überprüft nicht die unternehmerischen, vertrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten des Nutzungsnehmers. Er bestätigt, dass er diesen Vertrag nicht unter Zeitdruck unterschreibt und ihm genügend Gelegenheit zum Vertragsstudium sowie zur Begutachtung der vertraglichen Leistungsinhalte gegeben wurde.

Soweit der Nutzungsnehmer glaubt, dass Leistungen seitens des Nutzungsgebers nicht oder unvollständig erbracht wurden, sind diesbezügliche Rügen nur beachtlich, wenn diese per Einschreiben-Rückschein (grundsätzlich sinnvoll) vorgebracht wurden.

bottom of page