Allgemeine Geschäftsbedingungen der SYSCOS GMBH für das Starterpaket SYSCOS Clever
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle auf unserer Internetseite präsentierten und in unseren Geschäftsräumen angebotenen Leistungen und in diesem Zusammenhang
geschlossenen Verträge zwischen uns, der SYSCOS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Georg Douvos, Artilleriestraße 4, 52428 Jülich, Deutschland als Nutzungsgeber und Ihnen als Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die auf unserer Internetseite
offerierten Leistungen in Anspruch zu nehmen.
(2) Indem Sie auf unserem Bestellformular die Leistung auswählen und den Zahlungsvorgang über unseren Zahlungspartner durchlaufen, geben Sie verbindlich Ihre Vertragserklärung ab. Erst mit der Bestätigung der
erfolgreichen Zahlung durch Sie oder den Zahlungspartner müssen wir die vereinbarte Leistung erbringen. Die Zahlungsbestätigung, eine fehlerfreie Zahlungsabwicklung unterstellt (der vereinbarte Preis wird auf unserem Konto unverzüglich gutgeschrieben) stellt unsere Annahmeerklärung dar.
(3) Um Leistungen über unseren online-Shop zu buchen, durchlaufen Sie den Bestellprozess über unseren Zahlungspartner und –dienstleister
(4) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich durch die in der Bestellung gewählte Vertragslaufzeit.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Zur Klarstellung, eine weitere Einmalzahlung fällt bei einer Vertragsverlängerung nicht an.
§ 3 Preise
(1) Sämtliche Preisangaben auf unserer Internetseite sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
(1) Der Preis für die von Ihnen gewählte Leistung ist sofort nach Auswahl zur Zahlung fällig und erfolgt nicht Zug-um-Zug gegen Bereitstellung unserer vereinbarten Leistung. Bei einer Differenzierung von einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlung betrifft dies die Einmalzahlung. Die laufende monatliche Zahlung ist vorschüssig zum ersten eines Monates fällig.
(2) Unmittelbar nach dem erfolgreich durchlaufenden Zahlungsprozess bieten wir Ihnen unsere Leistungen vertragsgemäß an.
(3) Der Nutzungsgeber behält sich vor, die Einrichtung der Softwaresysteme, der vertraglichen Nebenleistungen und die Leadabgabe erst nach Zahlung der Einmalzahlung vorzunehmen.
(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Leistungsvertrag geltend machen.
(5) Ist der Nutzungsnehmer mit zwei Monatsraten in Verzug, so ist der Nutzungsgeber berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Setzen einer Nachfrist ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und seine Leistungen für die laufende Monatszahlungen und Einmalzahlung während der Dauer des Rückstandes auszusetzen. Mit Ausgleich des Rückstandes wird der Nutzungsgeber die Leistung wieder zur Verfügung stellen. Das Zurückbehaltungsrecht entbindet den Nutzungsnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt der Nutzungsnehmer mit seiner Leistungspflicht mehr als zwei Monate in Rückstand, ist der Nutzungsgeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Ein bestelltes monatliche Leadkontingent wird nur bei pünktlicher monatlicher Zahlung übergeben.
§ 5 Vertragsart und Leistungsumfang Starterpaket SYSCOS Clever
(1) Die von uns angebotenen Leistungen stellen reine Leistungen dar. Ein Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet und ist zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.
(2) Unabhängig davon, welches Paket bzw. welche Paketkombination gewählt wird, handelt es sich dabei jedes Mal um persönliche Lizenzen für die durch den Nutzungsnehmer (bei einer Kapitalgesellschaft der Geschäftsführer) oder seine Mitarbeiter (falls Mitarbeiterlizenzen erworben wurden) persönlich zu erbringende Beratungsleistungen. Diese Lizenzen dürfen nicht von Dritten genutzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die zur Verfügung gestellte Software bzw. Vorlagen etc.
(3) Leistungsumfang
1. SYSCOS Businessplan Clever Software
Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Zugriff auf folgendes Softwaretool:
-
SYSCOS Businessplan Clever
-
Mit dieser Businessplan-Software ist eine online gestützte virtuelle Beratung möglich. Es bietet die online gestützte Möglichkeit, gemeinsam mit dem Mandanten den Businessplan zu erarbeiten. Die Clever Version ist für Kleinstunternehmen mit einem Gesellschafter und einer Finanzierungszins die geeignete Wahl.
-
Virtuelle Beratung oder persönlich mit ihrem Mandanten, beides ist möglich - Sie entscheiden.
-
Die Steuerberechnungen in der SYSCOS Businessplan Software sind nur betriebswirtschaftliche grobe Pauschalberechnungen und ersetzen keine individuellen Steuerberechnungen durch einen Steuerberater. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Software nicht weiter auf Wünsche des Nutzungsnehmers individualisiert werden kann.
2. Weitere Neben-Leistungen
Rund um die Software sind in der Vergangenheit immer die gleichen Fragen gestellt worden.
Deshalb haben wir uns entschieden, Ihnen einen Mehrwert anzubieten, den Sie abrufen können, aber nicht müssen.
a. Schulungen - online
-
Basis-Schulung: Der Nutzungsgeber bietet monatlich eine Basis Schulung (als Tagesschulung) zu dem oben genannten Softwareprogramm an. Die optimale Nutzung der Businessplan-Software wird innerhalb eines idealisierten Beratungsprozesses, anhand eines realen Kunden, nachgestellt. An dieser Basisschulung kann der Nutzungsnehmer teilnehmen. Die Basisschulungen finden am ersten Dienstag eines Monats statt.
-
Wöchentliche Vertiefung: Der Nutzungsgeber bietet einmal wöchentlich eine zweistündige Vertiefungsschulung an. Die Vertiefungsschulungen finden jeden Freitag von 14 bis 16 Uhr statt.
b. Erklärfilme
Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Online-Zugriff auf folgende FAQ-Erklärfilme:
-
FAQ-Erklärfilm: Businessplan Clever Software
-
In diesem Erklärfilm möchten wir Ihnen unsere Businessplan Clever Software vorstellen.
-
-
Schulungsfilm: Businessplan Clever Software
-
In diesem Schulungsfilm erklären wir die grundsätzliche Handhabung mit der Software.
-
-
FAQ-Erklärfilm: Workflow
-
Wie kann der Workflow eines typischen Beratungsprojekts aussehen?
-
Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie in diesem Erklärfilm.
-
-
FAQ-Erklärfilm: Abschlussrate
-
Wie können Sie die Abschlussquote mit vorqualifizierten Leads in den Verkaufsgesprächen erhöhen?
-
Dieser Frage möchten wir in diesem Erklärfilm auf den Grund gehen.
-
-
FAQ-Erklärfilm: Lead-Einkauf
-
Wie kann der Lead-Einkauf funktionieren?
-
Diese Frage möchten wir für Sie in diesem Erklärfilm erläutern.
-
In diesem Erklärfilmen werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Weiterführende und Individuelle Fragen können in der wöchentlichen Vertiefungsschulung gestellt werden.
c. Dokumente
Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzungsnehmer den Online-Zugriff auf folgende PDF Dokumente:
-
Prozesskette Vertrieb in Stichpunkten - eine erprobte Reihenfolge bis zum BAFA Antrag
-
Prozesskette Beratung in Stichpunkten - eine erprobte Reihenfolge vom BAFA Antrag bis zum BAFA Abschlussbericht
-
BAFA konforme Businessplan Vertragsvorlage - Muster
-
Rechnungsvorlage - Muster
-
BAFA Abschlussbericht – Muster
-
Anschreiben für die Abgabe des Businessplane an die Bank - Muster
-
Telefonisches Vertriebsgespräch zur Qualifizierung eines Online Termines - in Stickpunkten- Muster
-
Online Vertriebsgespräch mit dem Ziel der BAFA Beantragung - in Stickpunkten- Muster
Sollte der Nutzungsnehmer weitere Dokumente als die die genannten benötigen, können diese entgeltlich erworben werden.
d. BAFA Listungsverfahren
Sollten Sie sich bei der BAFA listen lassen wollen, können Sie folgende Dokumente nutzen.
-
Anleitung zum Listungsverfahren
-
Lebenslauf-Muster
-
BAFA konformes Qualitätsmanagementsystem - Muster
Sollte der Nutzungsnehmer weitere Dokumente oder Informationen als die die genannten benötigen, können diese entgeltlich erworben werden. Weitere Infos zur bundesweiten Beratungskostenbezuschussung BAFA und zum Listungsverfahren erhalten Sie unter www.bafa.de. Diese Listung vereinfacht in einigen Bundesländern die dortige Listung.
3. Leadabgabe
Der Nutzungsgeber stellt dem Nutzungsnehmer monatlich 10 Leads zur Verfügung.
Die Leads werden über die Seite www.zuschuesse.de über einen Fördermittelcheck generiert. Diese Leads kauft der Nutzungsgeber selbst bei der Zentrum für Mittelstandberatung GmbH als Betreiber der Internetseite von www.zuschuesse.de ein. Diese Leads suchen insbesondere Zuschüsse und Fördermittel im gewerblichen Bereich und geben einen Fördermittelcheck auf www.zuschuesse.de ein. Die Internetseite und Eingabe des Fördermittelchecks auf www.zuschuesse.de kennt der der Nutzungsnehmer. Diese Eingabedaten erhält der Nutzungsnehmer per E-Mail.
Diese Leads können dann vom Nutzungsnehmer nur für den Vertrieb von persönlichen Beratungsleistungen genutzt werden, diese dürfen von ihm nicht an Dritte weiter gegeben werden. Auf der Internetseite wird versprochen, dass sich ein Berater meldet. Deshalb ist es Aufgabe des Nutzungsnehmers, diese Leads zeitnah mindestens über E-Mail, besser noch darüber hinaus persönlich per Telefon, anzusprechen. Die Leads können per Stichprobe von der Zentrum für Mittelstandsberatung GmbH zur Qualitätssicherung telefonisch oder schriftlich angesprochen werden.
Die Rückgabe des Leads ist möglich, wenn der Lead eine Non Profit Organisationen ist. Es werden nur Leads übergeben, die im Vorhinein von der Zentrum für Mittelstandsberatung GmbH erfolgreich per E-Mail kontaktiert wurden (qualifiziert), wodurch die E-Mail-Erreichbarkeit und somit auch die Lead Erreichbarkeit gegeben ist. Weitere Daten werden nicht überprüft und führen auch nicht zu einer Rückgabemöglichkeit der Leads. Dies gilt auch für die Durchsetzbarkeit des Angebotes des Auftraggebers und die Art des Vorhabens des Leads.
Es können von der Zentrum für Mittelstandsberatung GmbH weitere Leads für 250 Euro netto erworben werden.
§ 7 Weitere Vertragsinhalte
(1) Leistungsänderungen
Der Nutzungsgeber ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung zu ändern, wenn
-
diese Leistung Produkte enthält, welche nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Nutzungsgeber zu vertreten hat,
-
neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
-
die vereinbarte Leistung nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen,
-
die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise gegen eine gleich- oder höherwertige Leistung ausgetauscht wird und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.
Wesentliche Leistungsänderungen sind dem Nutzungsnehmer vor dem Wirksamwerden schriftlich anzuzeigen.
(2) Abtretung /Schriftform
Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzungsgebers zulässig.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
(3) Weitergabe Nutzungsrechte
Der Nutzungsnehmer ist nicht berechtigt, seine Nutzungsrechte an Dritte weiter zu geben.
(4) Geschuldete Leistungen
Es gibt verschiedene Prospekte, Flyer, Internetportale, Webseiten, Erklärvideos etc. die unter Umständen unterschiedliche Aussagen zu den hier beschriebenen Leistungen und/oder Preisen angeben. Es wird daher ausdrücklich vereinbart, dass ausschließlich die in diesem Vertrag hier beschriebenen Leistungen geschuldet sind.
Sofern Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich, durch Informationsquellen wie Internetseiten, Internetportale, Printmedien oder mündliche Aussagen von Mitarbeitern oder anderweitig vertrieblich für den Nutzungsgeber tätigen Personen, im Widerspruch zu in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen stehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass diese nicht Bestandteil des Vertrages und somit nicht geschuldet sind.
(5) Weiterentwicklung
Der Nutzungsgeber behält sich vor, die eingesetzten und zur Verfügung gestellten Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile in nicht regelmäßigen Abständen weiter zu entwickeln. Der Nutzungsnehmer wird über anstehende Änderungen an Systemen, Komponenten, Programmen oder Programmteilen rechtzeitig informiert und kann ggf. die bis dahin genutzten Systeme, Komponenten, Programme und Programmteile eine Zeitlang parallel weiter nutzen. Grundsätzlich wird jedoch mit dem angekündigten Auslieferungs- bzw. Umstellungstermin der Support und die Pflege für die durch die Ankündigung betroffenen Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile eingestellt. Die Nutzung der betroffenen Systeme, Komponenten, Programme oder Programmteile ist, nach Ablauf einer jeweils bekannt zu machenden und fallspezifischen, adäquaten Übergangsfrist, nicht mehr möglich. Geringfügige technische Mängel sind hinzunehmen.
(6) Nutzung nach Kündigung / Ablauf der Vertragslaufzeit
Nach Kündigung dieses Vertrages oder Ablauf der Vertragslaufzeit darf der Nutzungsnehmer die eingeräumten Rechte wie auch die Nutzung der Wortmarken, der Wort-/Bildmarken, die Nutzung des CCRM-Systems und die darin enthaltenen Dokumente, Software, Tools oder Dateien (auch auszugsweise) nicht mehr nutzen. Auch Texte oder Inhalte der Internetseiten und Dokumente, der Flyer oder Broschüren des Nutzungsgebers dürfen nach Vertragsende durch den Nutzungsnehmer (auch auszugsweise) nicht mehr verwendet werden. Eine evtl. erteilte schriftliche Erlaubnis hierzu erlischt automatisch mit Vertragsende. Der Nutzungsbegeber wird dem Nutzungsnehmer aber vor der Geltendmachung einen Zeitraum von 4 Wochen gewähren, die Zuwiderhandlung zu beseitigen.
Der Nutzungsgeber weist AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass nach Beendigung dieses Vertrages Ihre Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben für immer verloren gehen.
(7) Sonstiges
Die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen liegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich des Nutzungsnehmers, ebenso eventuelle Listungen bei Fördermittelgebern.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
§ 9 Urheberrechte
Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Katalog veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 10 Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wenn Sie uns diese angeben. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. b DSGVO.
§ 11 Änderungsvorbehalt und salvatorische Klausel
(1) Wir behalten uns vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen, um Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften vorzunehmen oder neue Leistungen einzuführen, Leistungen anzupassen o. Ä.
(2) Sollte eine rechtliche Prüfung ergeben, dass eine o.g. Regelung unwirksam ist, wird die Gültigkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. An die unwirksame Stelle tritt automatisch die vom Interessenten, Kunden und Examenskandidat aus wirtschaftlicher Sicht am
ehesten gewollte Regelung. Nebenabreden in irgendeiner Form bestehen nicht. Änderungen müssen von beiden Parteien schriftlich erfolgen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, in Jülich. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Ausdrückliche Erklärungen zum Vertragsabschluss
Der Nutzungsnehmer versichert, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Er bestätigt, dass alle im Vorfeld ihm gegenüber getätigten Aussagen bei der Vertragsanbahnung den Vertragsinhalten entsprechen und dass ggfs. Zusatzabsprachen und/oder Zusagen sowie Abweichungen, sofern getroffen oder besprochen, separat schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern paraphiert bzw. unterzeichnet wurden.
Der Nutzungsnehmer bestätigt, dass keine Versprechungen noch Zusagen in Bezug auf Kunden und/oder Anfragen, Leads, Konversionsraten und/oder erzielbarer Umsätze gemacht wurden (auch nicht größenordnungsmäßig). Für seinen Zeit- und Mitteleinsatz sowie die Akquise / Auswahl und Einsatz von Akquisemöglichkeiten/ Externen Einkauf und Umgang mit Leads / Interessenten / Kunden ist er selber verantwortlich und ihm ist bewusst, dass eine Selbstständigkeit ist mit einem unternehmerischen Risiko verbunden ist.
Ich/Wir habe/n verstanden, dass der Nutzungsgeber weder für meinen/unseren Erfolg noch für Umsätze oder Kunden zuständig oder verantwortlich ist.
Soweit etwa Zusagen und Versprechen von Dritten, auch externen und internen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers gemacht worden sein sollten, wird der Nutzungsgeber dadurch nicht gebunden. Es gelten lediglich die in diesem Nutzungsvertrag schriftlich niedergelegten Vertragsinhalte.
Der Nutzungsgeber hat im positiven Sinne keine Weisung oder Kontrolle bezüglich des Geschäftsbetriebes des Nutzungsnehmers. Der Nutzungsnehmer soll und kann jederzeit eigene Vertriebsmöglichkeiten nutzen.
Der Nutzungsgeber überprüft nicht die unternehmerischen, vertrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten des Nutzungsnehmers. Er bestätigt, dass er diesen Vertrag nicht unter Zeitdruck unterschreibt und ihm genügend Gelegenheit zum Vertragsstudium sowie zur Begutachtung der vertraglichen Leistungsinhalte gegeben wurde.
Soweit der Nutzungsnehmer glaubt, dass Leistungen seitens des Nutzungsgebers nicht oder unvollständig erbracht wurden, sind diesbezügliche Rügen nur beachtlich, wenn diese per Einschreiben-Rückschein (grundsätzlich sinnvoll) vorgebracht wurden.